Datum
11.12.2020
Titel
Stellungnahme der Landesgruppe Bremen/ Niedersachsen
Untertitel
Stellungnahme zum Schreiben Nr. 45.5 – 80 009/10/4 vom 26.11.2020 Pflichtfortbildungen Praxisanleitungen
Text

Der Vorstand der Landesgruppe Bremen/ Niedersachsen vom Bundesverband Pflegemanagement möchte auf das oben genannte Schreiben Stellung beziehen. In Ihrem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass zur Sicherstellung der Qualifikation der Praxisanleitungen für das Jahr 2020 die Nachweisfrist für die berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mind. 24 Stunden gem. § 4 Abs. 3 S. 1 PflAprV bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Die aktuelle Situation im Zuge der Corona-Pandemie stellen die Einrichtungen vor erheblichen Herausforderungen. So lassen sich Personalfreistellungen in diesem Rahmen längerfristig kaum planen und durchführen. Ständige Veränderungen von regionalen Inzidenzzahlen, Verordnungen auf politischer Ebene und eine einrichtungsbezogen starke Priorisierung von Maßnahmen und Tätigkeiten behindern die Umsetzung der geforderten Qualifizierungsnachweise erheblich. Die aktuell wieder stark steigenden Inzidenzzahlen lassen eine Entspannung bis März in keiner Weise erwarten. Auch bieten nur wenige Fort- und Weiterbildungsstätten in den nächsten vier Monaten solche Kurse in ausreichender Anzahl an. Wir halten die Frist zum 31.03.2021 für zu kurzfristig und bitten Sie um eine Verlängerung bis zum 31.12.2021.