Datum
08.11.2021
Titel
Resümee auf unsere Veranstaltung in Braunschweig
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Tagung Braunschweig II
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Auf eine hochinteressante Tagung in Braunschweig können die Teilnehmer der Veranstaltung zurückblicken. Eingeladen und organsiert wurde die Tagung am 4./5.11.21 von der Landesgruppe Bremen/Niedersachsen des Bundesverbands Pflegemanagement, deren Vorsitzender Andreas Willenborg aus dem Reha-Zentrum Oldenburg ist.

 In einer qualitativ sehr interessant besetzten Diskussionsrunde wurde über die Zukunft der Pflege in Niedersachsen diskutiert. Dies insbesondere unter dem Fokus der sich in Auflösung befindlichen Pflegekammer. Denn eines ist deutlich geworden: Wer die professionelle Pflege zukünftig in den politischen Entscheidungsgremien vertritt ist nicht geregelt und bleibt zunächst weiterhin unklar.

Auf dem Podium saßen Dr. h. c. Andreas Westerfellhaus als Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Ludger Risse vom Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW, Meta Janssen-Kucz, Mitglied des Landtages und Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen und Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages, MdL Mitglied des Landtages der CDU und Delegierter im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Heide Schneider von der Pflegegewerkschaft BochumerBund und Annemarie Fajardo als Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR). Teilnehmer der Tagung waren Pflegedirektor*Innen und leitende Pflegekräfte aus verschiedenen Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

 Der Pflegebevollmächtigte Herr Westerfellhaus brachte es schnell auf den Punkt: Wer ist denn überhaupt legitimiert für die Pflege zu sprechen? Pflegende haben die Kompetenzen die Zukunft der Gesundheitsversorgung mit zu gestalten, erhalten aber nicht die Möglichkeiten. Bereits in einem vorhergehenden Vortrag von Frau Fajardo konnte aufgezeigt werden, dass der DPR als Dachverband der verschiedenen Pflege-Berufsverbände von vielen politischen Entscheidungsgremien nicht als Vertretung der Pflege anerkannt wird, da sich in den Berufsverbänden nicht mehr als 8% der professionell Pflegenden registriert haben. Ähnlich sieht diese Zahl auch bei den Gewerkschaften aus, zumal diese auch eine vollkommen andere Aufgabe wahrzunehmen haben. Um die Interessen für Pflegeberufe stärker übernehmen zu können wurde im Jahr 2020 die Pflegegewerkschaft BochumerBund ins Leben gerufen.

 Die Landtagsabgeordnete Frau Janssen-Kucz erläuterte treffend, dass mit der Auflösung der Pflegekammer in Niedersachsen ein großes Loch für die Vertretung der Pflegenden auf politischer Basis entstanden ist, welches nicht kurzfristig zu schließen ist. Ein politisches Mandat für die Pflege ist damit für die nächsten Jahre verloren gegangen und dieses muss über alternative Lösungen zwingend wiederhergestellt werden, um die Interessen der Berufsgruppe, aber auch um die Interessen der zu Pflegenden besser wahrnehmen zu können. Allerdings wird der Begriff "Kammer" wohl nicht wieder in den Positionspapieren der Parteien für die Landtagswahlen im kommenden Jahr aufgegriffen werden, denn dieser sei durch die vorangegangene Diskussion "verbrannt" worden.

Die Legitimation der Bundespflegekammer als Sprachrohr der professionell Pflegenden in der Politik muss auch noch genauer betrachtet werden. Bisher zählen ausschließlich Länder mit bestehender Pflegekammer zu den Mitgliedern der Bundespflegekammer.

Somit sei damit zu rechnen, dass weiterhin andere, zum großen Teil berufsfremde Interessensvertretungen die Entwicklungen im Gesundheits- und Pflegesektor bestimmen werden. Hier stellt sich als ein Hauptproblem dar, dass selbst im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) pflegende Berufsverbände kein Stimmrecht haben und lediglich über mitberatender Tätigkeit in Ausschüssen oder über Stellungnahmen (meist auf ehrenamtlicher Basis) Einflüsse (hoffentlich) geltend gemacht werden können. Im G-BA werden die Weichen für die Leistungen im Gesundheitssystem gestellt. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen und damit auch pflegerischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Erfreulich zum Abschluss der Diskussion das Angebot der Beteiligten Diskussionsteilnehmer, dass die bestehenden Kontakte unbedingt weiterhin genutzt werden können und sollten, um die politischen Interessen der Berufsgruppe und der Institutionen in die entsprechenden Gremien/Parteiprogrammen mit aufnehmen zu können.

 Auch in weiteren Teilen der Veranstaltung konnten die Teilnehmer durch die unterschiedlichen Vorträge für ihre Tätigkeiten neue Ideen und Erkenntnisse gewinnen.

So kann die Landesgruppe des Bundesverbands Pflegemanagement auf eine gelungene Veranstaltung zurückblicken.